Tier-Registrierung

Verband österreichischer Lama- und Alpakahalter

Alle Lamas und Alpakas sollten in unserem Register eingetragen sein.


Hier können Sie das Formular zur Registrierung im .pdf Format herunterladen. Sie können das Formular ausdrucken und
händisch ausfüllen oder auch am Bildschirm in den vorgesehenen Feldern ausfüllen, dann ausdrucken, unterschreiben und
an:

Lama und Alpaka Register Austria
Gerhard Rappensberger
Listberg 4

3281 Oberndorf

per Post senden.

Vergessen Sie bitte nicht die notwendigen Tierfotos mit zusenden
!

Tierregistrierungs-Formular



Prozedere zum Zugang und zur Registrierung von Tieren im LARA Herdebuch:

nach der Anmeldung zum ordentlichen Vereinsmitglied wird der Betrieb im Herdebuch angelegt.

Mit der mail Adresse vom Anmeldeformular erhält das Vereinsmitglied im Herdebuch einen Zugang. Beim Ersteinstieg muss über Passwortwechsel ein neues Passwort angefordert werden. Dieses Passwort muss dann innerhalb von 24 Stunden aktiviert werden.
Züchter von Neuweltkamelen sollten zur besseren Identifikation der von ihnen gezogenen Tiere ein Herdenkürzel nutzen, das dem Tiernamen vorangestellt wird. Dieses Kürzel besteht aus maximal 3 Zeichen (Ziffern, Großbuchstaben, Sonderzeichen). Nach der Erstanmeldung im Herdebuch sollte dieses Kürzel festgelegt werden. Geben Sie dazu die ausgewählte Kombination in das betreffende Feld ein, das Herdebuchsystem prüft, ob es noch frei oder bereits vergeben ist. Wenn es vergeben sein sollte, probieren Sie eine andere Kombination.

Mit diesem Zugang kann nun die Registrierung der Tiere selbst vorgenommen werden:

Die Registrierungskosten betragen zur Zeit pro Tier

Ziel Aktion Ergebnis Kosten
Tier selbst registrieren, wenn die Elterntiere bekannt und ebenfalls registriert sind.
Daten eintragen, Elterntiere nur mit LRA oder NZR Nummer eintragen! Fotos hochladen. Registernummer wird automatisch vergeben, Zertifikat zum selbst Ausdrucken (ohne Prägestempel) gratis
Zertifikat mit Prägestempel
Zertifikat bei der Registerstelle anfordern. Zertifikat mit Prägestempel wird zugesendet € 5,-
Daten sowie Fotos des zu registrierenden Tieres an LARA senden und eintragen lassen. Registrierungsformular ausdrucken, ausfüllen und an LARA Registrierungsstelle senden. Registrierung mit Abstammungstieren sofern bereits registriert oder bekannt; Zertifikat mit Prägestempel wird zugesendet. € 10,-
Tiere selbst registrieren, Stammbaum von der Registrierungsstelle erstellen lassen. Tier registrieren und Abstammung per mail oder Post an die Registrierungsstelle senden. Registrierung mit Abstammungstieren, Eltern, Großeltern, Urgroßeltern, sofern bekannt; Zertifikat mit Prägestempel. € 10,-
Besitzerwechsel ohne Zertifikat selbst im Herdebuch durchführen. Neuer Besitzer wird im Herdebuch eingetragen; Zertifikat wird nicht neuerlich ausgestellt. € 0,-
Besitzerwechsel mit neuem Zertifikat selbst im Herdebuch durchführen Neuer Besitzer wird im Herdebuch eingetragen; Zertifikat wird auf neuen Besitzer ausgestellt. € 5,-

Beim Registrieren braucht man nur die LRA RegisterNummer OHNE LRA einzugeben, dann kommen Vorschläge, wovon man den richtigen auswählt. Vorgeschlagene NZR Nummern sind solche, die Nur Zur Registrierung eingegeben werden, die betreffenden Tiere sind also nicht im Register als registrierte Tiere, sondern lediglich als Abstammungstiere erfasst.

Die nach erfolgter Registrierung vergebenen Nummern sind fortlaufend und werden vom System vergeben. Nummern mit einem oder zwei nachgestellten L sind jene Tiere, deren mindestens ein Elternteil unbekannt ist, pro Elternteil kommt ein L dazu. In der Regel werden Eltern, Großeltern und Urgroßeltern erfasst.

Für Fragen und bei Problemen beim Ersteinstieg oder bei der Verwaltung der eigenen Herde im Herdebuch stehen wir natürlich immer gerne zu Verfügung.

Unterlagen senden an:
Lama und Alpaka Register Austria
Gerhard Rappersberger

Listberg 4

3281 Oberndorf/Melk

Tel.: 0650 / 870 6597

E-Mail:  register@lamas-alpakas.at

oder per Post senden.

Gesetzliche Änderung der Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung 2009 vom 4. Februar 2011

Bundesgesetzblatt

Meldeformular BH

Kennzeichnung von Kamelen

Für Cameliden-Halter zutreffende Bestimmungen (Auszug):

Definition, § 2 (1) Abs. 15:
Kamele  sind die zur Gattung Camelus oder Lama aus der Familie Camelidae, Unterordnung Tylopoda gehörende Tiere (Lamas, Alpakas, Guanakos und Vikunjas sowie Dromedar oder einhöckriges Kamel und Trampeltier oder zweihöckriges Kamel)

Registrierungspflichten für Tierhalter, § 4(3): MELDEFRIST GEÄNDERT gegenüber BGBl. Nr. 291 vom 10.09.2009 !

Die Tierhalter von Kamelen haben Angaben gem. § 8 TSG, insbesondere

  • Adresse
  • Rechtsform des Betriebes und
  • persönliche Daten des Tierhalters (einschließlich, soweit vorhanden, Vereinsregisternummer, Firmenbuchnummer und Kommubikationsdaten),
  • sowie die Daten zur Tierhaltung nach Anhang 1

innerhalb von sieben Tagen nach Aufnahme der Tierhaltung bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden.

Ein Meldeformular zum Ausfüllen und senden an die BH (im Excel Format erstellt von W. Thaler) finden Sie hier:

Stammdaten sind insbesonders:
LFBIS Nr. (Betriebsnummer gemäß dem Land- und Forstwirtschaftlichen Betriebsinformationssystem)bei landw. Betrieben:

  • Betriebsadresse
  • Nachname und Vorname
  • Geburtsdatum des Tierhalters
  • Zustelladresse
  • Telefon
  • ev. E-Mail-Adresse
  • zusätzlich ev. Firmenbezeichnung oder Vereinsbezeichnung;


Betriebsdaten: Art der Nutzung (Tätigkeit), Tierbestand der zu erfassenden Tierart(en) zum Erhebungsstichtag

Die Registrierung der Meldungsdaten im VIS (Veterinärinformationssystem) erfolgt durch die Behörde.

Kennzeichnung von Kamelen, § 36:
Kamele sind auf Kosten des Tierhalters vor Ausstellen von amtlichen Zertifikaten (Zeugnissen), im Zuge einer Tierimpfung gegen eine anzeigepflichtige Tierseuche (z.B. Blauzungenkrankheit) oder gegen eine andere Tiererkrankung, die einer veterinärrechtlichen Regelung unterliegt, sowie auf eine behördliche Anordnung hin, mit einem injizierbaren Transponder (Mikrochip) durch einen Tierarzt zu kennzeichnen.

Die Implantation des Transponders ist entweder im Bereich des linken Ohrgrundes oder an der linken Halsseite eine Handbreite vor dem Schulterblatt vorzunehmen.

Bestandsregister, § 19:

Die Führung eines Bestandsregisters ist für Schweine, Schafe und Ziegen vorgeschrieben, nicht jedoch für Kamele.

Anmerkung:
Die Registrier- und Meldepflicht gilt gleichermaßen auch für Equidenbestände (Pferde, Esel)  Equiden sind ausnahmslos zu kennzeichnen;