Betroffen sind:
Rinder, Schafe, Ziegen, Kameliden, und wildlebende Wiederkäuer
Der Bluetongue Serotyp 8 ist erstmals 1905 in Südafrika ausgebrochen, danach verbreitete er sich im Nahen Osten, China, USA, Mexiko; 2006 wurde erstmals bei Schafen in den Niederlanden nachgewiesen; 2007 auch in Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Schweiz , Tschechien.
Derzeit handelt es sichum den Bluetongue Serotyp 4 der im September 2015 von Ungarn kommend im Osten Österreichs nachgewiesen wurde. Im Burgenland und der Südsteiermark wurden 3 Fälle bei Rindern bekannt.
Bei Kameliden sind keine Fälle bekannt, jedoch treffen uns trotzdem die Einschränkungen bezüglich des Tiertransports von der Sperrzone in die Freie Zone – und umgekehrt.
Die Krankheit ist zu Erkennen durch:
Infizierte Tiere sind zu Melden und tierärztlich zu Behandeln, eine Tötung der Tiere ist nicht erforderlich! Blauzungenkrankheit kann tödlich enden oder auch abheilen.
Die Blauzungenkrankheit ist für den Menschen nicht gefährlich, erkennt man sie bei den betroffenen Tiergattungen ist der Amtstierarzt zu verständigen, die Krankheit ist meldepflichtig!
Therapie:
Maßnahmen zu Linderung der Krankheitssymptome, eine selbstständige Heilung ist möglich, betroffene Tiere dürfen keiner Sonnenstrahlung aussetzt werden, die Symptome werden sonst verschlechtert.
Krankheitsvorbeugung:
planmäßige Insektenbekämpfung
Übertragung:
durch blutsaugende Insekten Gnitzen oder Bartflügler (ca. 3 mm klein), sind eine Familie der Zweiflügler und gehören zu den Mücken (ca. 190 Arten bei uns). Die Mücken fliegen mit den Winden bis zu 200 km weit, daher sind so ausgedehnte Sperrzonen notwendig.
Die Vektorfreie Zeit, die Zeit in der es die Mücken wegen der Kälte nicht gibt, ist seit 25. April 2016 zu Ende!
Bei Kameliden sind keine Fälle bekannt, jedoch treffen uns trotzdem die Einschränkungen bezüglich des Tiertransports von der Sperrzone in die Freie Zone – und umgekehrt.
Ausnahme: Tiere sind gegen den Serotyp 4 geimpft – Zweifachimpfung für Rinder und Schafe mind. 60 Tage her.
Jedoch! Der Impfstoff ist nicht zugelassen für Kameliden und Ziegen!
Ausnahme: Tiere dürfen zur unmittelbaren Schlachtung außerhalb der Sperrzone gebracht werden. Der Transport muss 3 Tage vorher angemeldet werden, die Transportfahrzeuge müssen mit Insektiziden behandelt werden und die Schlachtung innerhalb von 24 Stunden erfolgen.
In der Vektorfreien Zeit, diese ist jedoch zu Ende und vermutlich erst ab Winter wieder in Kraft, ist der Transport mit einer Antigen- oder Antikörperuntersuchung möglich.
Aktuelle Informationen und Änderungen finden Sie auf der Internetseite des Gesundheitsministeriums http://www.bmg.gv.at bzw. auf www.verbrauchergesundheit.gv.at , oder Sie erkundigen sich bei ihrem zuständigen Amtstierarzt bzw. im Veterinäramt.
Sperrzonen:
Die Sperrzone betrifft in Wien und Burgenland alle Bezirke.
In Niederösterreich die Bezirke Neunkirchen, Wr. Neustadt-Stadt u.-Land, Baden, Mödling, Bruck an der Leitha, Wien-Umgebung, Gänserndorf, Mistelbach, Korneuburg, Hollabrunn, Tulln, Lilienfeld, St. Pölten-Stadt u.-Land.
In der Steiermark die Bezirke Leoben, Bruck-Mürzzuschlag, Graz-Stadt u.-Umgebung, Voitsberg, Deutschlandsberg, Leibnitz, Hartberg-Fürstenfeld, Weiz und die Südoststeiermark.
Auch die Grenze zwischen Sperrzone und Freier Zone kann sich, je nach Ausbreitung, jederzeit verschieben!
Welche Bezirke aktuell innerhalb des Sperrbezirkes liegen, erfahren Sie auf der Homepage des BMG: https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/btat.html
Mag. Andreas Scheiber (Obmann)
Gersdorf 3
8524 Bad Gams